Bei der VHV Gebäudeversicherung sind Gebäudeschäden versichert, die durch den Verwesungsprozess nach einem unbemerkten Tod entstehen – inklusive Kosten für Desinfektion, Schlüsseldienst und Reparaturen an Fenstern oder Türen. Erfahren Sie, welche Leistungen abgedeckt sind, was ausgeschlossen bleibt und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Reparatur von Schäden an versicherten Sachen, die infolge des Verwesungsprozesses vom Körper eines Menschen nach dessen unbemerktem Tod entstehen.
Versichert sind auch Kosten für:
- Desinfektion der betroffenen Gebäudeteile,
- Öffnen der betroffenen Wohnung durch einen Schlüsseldienst,
- Reparatur der durch Polizei oder Feuerwehr verursachten Schäden an Fenstern oder Türen.
Nicht versichert:
- Mietausfall ist nicht versichert.
Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch:
Der Anspruch auf Entschädigung besteht, soweit kein Schadenersatz aus einer Mietsicherheit oder aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Schadenfall und Versicherungsjahr auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Stirbt eine Person in der versicherten Wohnung, ohne dass dies bemerkt wird, können am Gebäude Schäden entstehen. Die Versicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten, um diese Schäden zu reparieren. Dazu zählen auch die Desinfektion, das Öffnen der Wohnung durch einen Schlüsseldienst sowie die Reparatur von Fenstern oder Türen, die von Polizei oder Feuerwehr beschädigt wurden. Ausgeglichen wird nur, was nicht bereits über eine Mietsicherheit oder andere Verträge abgedeckt ist. Für einen entgangenen Mietausfall besteht kein Schutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei unbemerktem Tod versichert?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die Reparatur von Schäden an versicherten Sachen, die infolge des Verwesungsprozesses nach einem unbemerkten Tod entstehen.
Werden auch Desinfektion und Schlüsseldienst übernommen?
Ja, versichert sind auch Kosten für die Desinfektion der betroffenen Gebäudeteile, das Öffnen der Wohnung durch einen Schlüsseldienst sowie die Reparatur der durch Polizei oder Feuerwehr verursachten Schäden an Fenstern oder Türen.
Ist Mietausfall mitversichert?
Nein, Mietausfall ist nicht versichert.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Schadenfall und Versicherungsjahr auf 10.000 EUR begrenzt.
Wann besteht der Anspruch auf Entschädigung?
Der Anspruch besteht, soweit kein Schadenersatz aus einer Mietsicherheit oder aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann.