Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei Schäden durch Messies und Mietnomaden die nachweislich angefallenen Kosten für Aufräumung, Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung – bis zu 10.000 EUR je Schadenfall, nach Auszug des Mieters und einer Wartezeit von 180 Tagen.
Versicherte Kosten:
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Aufräumung, Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung von durch Messies gemieteten Wohnungen. Voraussetzung ist, dass die Messies wegen eines zwanghaften Verhaltens vor allem nutzlose Gegenstände unordentlich und chaotisch in der Wohnung angesammelt oder die Wohnung dadurch vermüllt haben.
Nicht versichert:
- Mietausfall ist nicht versichert.
Voraussetzungen für den Anspruch:
- Der Anspruch auf Entschädigung entsteht erst, wenn der Mietvertrag beendet und der Mieter ausgezogen ist.
- Der Anspruch auf Entschädigung besteht, soweit kein Schadenersatz aus einer Mietsicherheit oder aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann.
Wartezeit:
- Der Versicherungsschutz für diese Vereinbarung beginnt mit dem Ablauf von 180 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Entschädigungsgrenze:
- Je Schadenfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt.
Geltung für Mietnomaden:
Die vorstehenden Punkte 1 bis 6 gelten gleichermaßen für Mietnomaden.
Was bedeutet das konkret?
Verwüstet ein Mieter durch zwanghaftes Horten (Messie) oder als Mietnomade die Wohnung, übernimmt der Versicherer die Kosten fürs Aufräumen, Entsorgen, Reinigen, Desinfizieren und die Schädlingsbekämpfung. Bezahlt wird erst, wenn der Mietvertrag beendet und die Wohnung geräumt ist – und nur, soweit die Kosten nicht bereits über eine Mietkaution oder andere Verträge gedeckt sind. Für den entgangenen Mietzins gibt es dagegen keine Leistung.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei Messie- und Mietnomaden-Schäden übernommen?
Ersetzt werden die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für Aufräumung, Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung der betroffenen Wohnung.
Wird auch der Mietausfall erstattet?
Nein. Mietausfall ist nicht versichert.
Ab wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Der Anspruch entsteht erst, wenn der Mietvertrag beendet und der Mieter ausgezogen ist. Außerdem besteht er nur, soweit kein Schadenersatz aus einer Mietsicherheit oder aus anderweitigen Verträgen erlangt werden kann.
Gibt es eine Wartezeit?
Ja. Der Versicherungsschutz für diese Vereinbarung beginnt mit dem Ablauf von 180 Tagen ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Je Schadenfall werden maximal 10.000 EUR ersetzt. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Messies und Mietnomaden.