Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei umgestürzten Bäumen die Kosten für Entfernung, Abtransport und Entsorgung sowie für die Wiederaufforstung mit Jungpflanzen – vorausgesetzt, der Schaden geht auf Blitzschlag, Sturm oder Hagel zurück und bestimmte Bedingungen sind erfüllt.
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile von dem Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen, sowie die Kosten für die Wiederaufforstung mit Jungpflanzen.
Dies gilt, wenn:
- diese Bäume durch die Gefahr Blitzschlag, Sturm sowie Hagel umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt sind, dass sie entfernt werden müssen und
- eine natürliche Regeneration dieser Bäume nicht zu erwarten ist und
- diese Bäume nicht bereits vor dem Schadenfall abgestorben waren.
Was bedeutet das konkret?
Kippt ein Baum durch Blitzschlag, Sturm oder Hagel um oder wird er so stark beschädigt, dass er entfernt werden muss, trägt die Versicherung die tatsächlich anfallenden Kosten für das Beseitigen, Abtransportieren und Entsorgen. Auch das Nachpflanzen mit Jungpflanzen ist abgedeckt. Voraussetzung ist, dass sich der Baum nicht von selbst erholen kann und vor dem Schaden noch nicht abgestorben war.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei umgestürzten Bäumen übernommen?
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen, sowie die Kosten für die Wiederaufforstung mit Jungpflanzen.
Durch welche Gefahren muss der Baum beschädigt worden sein?
Der Baum muss durch die Gefahr Blitzschlag, Sturm sowie Hagel umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt worden sein, dass er entfernt werden muss.
Sind auch die Kosten für das Nachpflanzen versichert?
Ja, versichert sind auch die Kosten für die Wiederaufforstung mit Jungpflanzen.
Wann besteht kein Versicherungsschutz für den Baum?
Kein Schutz besteht, wenn eine natürliche Regeneration des Baumes zu erwarten ist oder wenn der Baum bereits vor dem Schadenfall abgestorben war.