Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei einem Befall die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern im oder am versicherten Gebäude – mit einer klaren Ausnahme bei bestimmten Nebengebäuden.
Schutz für die Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen-, Hornissennestern:
Versichert sind die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden.
Ausgeschlossen sind die Kosten für die Entfernung von Nestern an Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Was bedeutet das konkret?
Entdecken Sie ein Bienen-, Wespen- oder Hornissennest im oder am versicherten Gebäude, sind die Kosten für eine fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung abgedeckt. Erstattet werden die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Kosten, die Sie nachweisen können. Bei Nebengebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, greift dieser Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden für die Nestentfernung übernommen?
Übernommen werden die erforderlichen und nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung von Bienen-, Wespen- oder Hornissennestern.
Für welche Nester gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für Nester von Bienen, Wespen oder Hornissen, wenn diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden.
Sind Nester an Nebengebäuden mitversichert?
Nein. Ausgeschlossen sind die Kosten für die Entfernung von Nestern an Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Muss ich die Kosten nachweisen?
Ja. Versichert sind die nachweislich tatsächlich angefallenen Kosten für die fachgerechte Beseitigung oder Umsiedlung.