In der VHV Gebäudeversicherung sichern klar geregelte Sicherheitsvorschriften den Versicherungsschutz: Versicherte Sachen müssen in ordnungsgemäßem Zustand bleiben, wasserführende Anlagen kontrolliert und Gebäude beheizt werden. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und den Verlust der Leistung.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Inhalt allgemeinverständlich zusammen: Als Eigentümer sollten Sie Ihr Gebäude in gutem Zustand halten, Mängel rasch beheben und besonders auf wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile achten. Ungenutzte oder unbeheizte Bereiche brauchen regelmäßige Kontrollen, und in der kalten Jahreszeit ist entweder zu heizen oder das Wasser abzustellen und zu entleeren. Gegen Rückstau helfen funktionsbereite Sicherungen und freie Abflussleitungen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann das Folgen für den Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Was sind Sicherheitsvorschriften in der VHV Gebäudeversicherung?
Es handelt sich um vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten, die den Versicherungsschutz und die Schadensvermeidung betreffen.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was ist in der kalten Jahreszeit zu beachten?
Alle Gebäude und Gebäudeteile müssen beheizt werden, was genügend häufig zu kontrollieren ist. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Wie lassen sich Rückstauschäden vermeiden?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden, und die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Welche Folgen hat eine Obliegenheitsverletzung?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.