Bei der VHV Gebäudeversicherung schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten ab – erfahren Sie, wer die Rechte ausübt, wer die Entschädigung erhält und wann Kenntnis und Verhalten des Versicherten zählen.
1) Rechte aus dem Vertrag
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
2) Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
3) Kenntnis und Verhalten
- Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
- Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Eine Versicherung für fremde Rechnung bedeutet: Sie schließen den Vertrag in Ihrem Namen ab, abgesichert wird aber das Interesse einer anderen Person (des Versicherten). Als Versicherungsnehmer üben Sie die Rechte aus dem Vertrag aus, während die Entschädigung und die Berücksichtigung von Kenntnis und Verhalten im Zusammenspiel zwischen Ihnen und dem Versicherten geregelt sind.
Häufige Fragen
Wer kann die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Wer erhält die Entschädigung?
Der Versicherer kann vor Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Wird das Verhalten des Versicherten dem Versicherungsnehmer zugerechnet?
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten nicht an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen wurde oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten an?
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.