Wie die VHV Gebäudeversicherung Entschädigungen berechnet, hängt von der vereinbarten Versicherungsform ab: In der Gleitenden Neuwertversicherung, der Gleitenden Zeitwertversicherung und beim Gemeinen Wert gelten jeweils eigene Maßstäbe. Erfahren Sie, welche Wiederherstellungs- und Reparaturkosten ersetzt werden, wie der Neuwertanteil, Mietausfall, Mehrwertsteuer, Selbstbeteiligung und eine mögliche Unterversicherung in die Berechnung einfließen.
In der Gleitende Neuwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Das schließt Mehrkosten ein. Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören auch zur Entschädigung;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der Versicherungsnehmer eine entsprechende Entschädigung.
Das setzt voraus, dass:
- die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls erteilt wurden, oder
- die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder teilweise untersagt war.
Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt wird.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
In der Gleitenden Zeitwertversicherung ersetzt der Versicherer:
- bei zerstörten Gebäuden den Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad;
- bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Zeitwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
- bei zerstörten oder abhanden gekommenen sonstigen Sachen den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Davon abgezogen wird die Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzung.
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet.
Entschädigungsberechnung bei Gemeiner Wert
Ist ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
Kosten
Versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums.
Neuwertanteil
In der Gleitenden Neuwertversicherung Plus erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen, und
- die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt.
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers
In der Zeitwertversicherung ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mietausfall bzw. Mietwert je Versicherungsfall auf den für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltenden Versicherungswert begrenzt.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt.
Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung
Für die Fälle gilt für die Prüfung der Unterversicherung Folgendes:
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Erstattung der versicherten Kosten und des versicherten Mietausfalls oder Mietwerts wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie im Schadenfall erhalten, richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsform. Bei der Neuwertversicherung geht es um die Kosten, um Ihr Gebäude neuwertig wiederherzustellen; bei der Zeitwertversicherung wird der Wertverlust durch Alter und Abnutzung berücksichtigt; und beim Gemeinen Wert zählt der erzielbare Verkaufspreis. Zusätzliche Punkte wie Kosten, Mietausfall, Mehrwertsteuer, eine mögliche Unterversicherung und Ihre Selbstbeteiligung wirken sich ebenfalls auf die endgültige Auszahlung aus. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was wird bei einem zerstörten Gebäude in der Gleitenden Neuwertversicherung ersetzt?
Ersetzt werden die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls einschließlich Mehrkosten. Auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten gehören zur Entschädigung.
Worin unterscheidet sich die Zeitwertversicherung von der Neuwertversicherung?
In der Gleitenden Zeitwertversicherung wird bei zerstörten Gebäuden der Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad ersetzt. Bei Reparaturen ist die Entschädigung höchstens auf den Zeitwert begrenzt.
Wann erhalte ich den Neuwertanteil ausgezahlt?
Den Neuwertanteil, also den Teil der Entschädigung über dem Zeitwertschaden hinaus, erhalten Sie in der Gleitenden Neuwertversicherung Plus nur, wenn Sie sicherstellen, die Entschädigung zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in gleicher Art und Zweckbestimmung an bisheriger Stelle zu verwenden, und die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt ist.
Wie wird eine Unterversicherung berechnet?
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, wird die Entschädigung gekürzt. Es gilt: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.