Die VHV Gebäudeversicherung schützt die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude samt Gebäudebestandteilen, Gebäudezubehör und unmittelbar anschließenden Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. Erfahren Sie, welche Sachen versichert sind und wann weitere Grundstücksbestandteile mitversichert werden.
Versicherte Sachen sind:
- die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
- deren Gebäudebestandteile,
- deren Gebäudezubehör,
- Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Als Lesehilfe: Versichert sind die Gebäude, die im Versicherungsschein genannt sind, zusammen mit ihren Bestandteilen und ihrem Zubehör. Auch Terrassen, die direkt an das Gebäude anschließen und auf dem Versicherungsgrundstück liegen, gehören dazu. Für andere Teile des Grundstücks braucht es eine ausdrückliche Vereinbarung, damit sie mitversichert sind.
Häufige Fragen
Welche Gebäude sind versichert?
Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude sowie deren Gebäudebestandteile und Gebäudezubehör.
Sind Terrassen mitversichert?
Ja, versichert sind Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das Gebäude anschließen.
Sind weitere Grundstücksbestandteile versichert?
Weitere Grundstücksbestandteile sind nur versichert, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Gehört das Gebäudezubehör zum Versicherungsschutz?
Ja, das Gebäudezubehör der im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude zählt zu den versicherten Sachen.