In der VHV Gebäudeversicherung gibt es klar definierte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht – etwa bei Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schwamm oder Regenwasser aus Fallrohren. Auch Gebäude und Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind, bleiben außen vor. Ein Überblick über die nicht versicherten Schäden.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Regenwasser aus Fallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- Sturm, Hagel.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung nennt die Ereignisse und Ursachen, für die im Rahmen dieses Abschnitts kein Versicherungsschutz besteht. Dazu zählen unter anderem bestimmte Wasser- und Naturgefahren sowie Schäden an Gebäuden, die noch nicht bezugsfertig sind. Für die Erdsenkung oder den Erdrutsch gilt eine ausdrückliche Ausnahme, wenn Leitungswasser die Ursache war.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Grundwasser oder Überschwemmung versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Sind Erdsenkung und Erdrutsch immer ausgeschlossen?
Grundsätzlich sind Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch nicht versichert. Eine Ausnahme gilt, wenn Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Gilt der Schutz für Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren gedeckt?
Nein. Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren sowie durch Plansch- oder Reinigungswasser sind nicht versichert.
Zählen Sturm und Hagel zu den nicht versicherten Schäden?
Ja, in diesem Abschnitt werden Schäden durch Sturm und Hagel zu den nicht versicherten Schäden gezählt.