In der VHV Gebäudeversicherung gibt es Ereignisse und Gefahren, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – etwa Schäden durch Erdbeben, Sengschäden sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern. Hier erfahren Sie, welche Ausnahmen für den fehlenden Versicherungsschutz gelten und wann trotzdem Schutz besteht.
Folgende Schäden sind nicht versichert:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Sengschäden. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden am Gebäude ist automatisch abgesichert. Für bestimmte Ereignisse und Gefahren gilt der Versicherungsschutz ausdrücklich nicht. In einigen Fällen greift der Schutz jedoch trotzdem – nämlich dann, wenn der Schaden auf eine versicherte Gefahr oder ein versichertes Schadenereignis nach Brand zurückgeht. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Erdbebenschäden versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Sengschäden vom Schutz ausgeschlossen?
Grundsätzlich sind Sengschäden nicht versichert. Versicherungsschutz besteht aber, wenn Sengschäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden.
Wie sind Schäden an Verbrennungsmotoren geregelt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind nicht versichert. Das gilt auch für Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Kann für diese Schäden dennoch Schutz bestehen?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Brand entstanden sind.