Bei der VHV Gebäudeversicherung startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Regelungen zur verspäteten Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Erfahren Sie, wie die Beiträge gezahlt werden und was die Versicherungsperiode für Ihren Vertrag bedeutet.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Beitragszahlung:
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt, entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Versicherungsperiode:
- Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.
- Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
- Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Schutz startet zu dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht. Wichtig ist dabei, dass der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Die Beiträge können Sie – je nach Vereinbarung – in unterschiedlichen Zeitabständen im Voraus entrichten. Wie lange ein Versicherungsjahr für die Beitragsrechnung zählt, richtet sich nach der vereinbarten Vertragsdauer.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
In welchen Zeitabständen kann ich die Beiträge zahlen?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – entweder durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.