In der VHV Gebäudeversicherung ersetzt der Versicherer Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind. Dazu zählen etwa das Wegräumen und Abtransportieren von Schutt sowie das Bewegen oder Schützen anderer Sachen – jeweils begrenzt auf den vereinbarten Betrag.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Aufräumungs- und Abbruchkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt Aufwendungen ein, um:
- Schutt und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräumen,
- sie zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren,
- sie abzulagern und
- sie zu vernichten.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Der Ersatz versicherter Kosten nach Aufräumungs- und Abbruchkosten und Bewegungs- und Schutzkosten ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein versichertes Gebäude durch einen Schadenfall beschädigt, entstehen oft Folgekosten – etwa für das Beseitigen von Schutt oder für Arbeiten an anderen Sachen, die für die Reparatur nötig sind. Solche Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten übernimmt der Versicherer, allerdings nur bis zu dem Betrag, der dafür jeweils vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Kosten zählen zu den Aufräumungs- und Abbruchkosten?
Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dazu gehört auch das Wegräumen von Schutt und sonstigen Resten, deren Abtransport zum nächsten Ablagerungsplatz sowie das Ablagern und Vernichten.
Was sind Bewegungs- und Schutzkosten?
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Sie werden erstattet, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Werden diese Kosten unbegrenzt übernommen?
Nein. Der Ersatz ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag begrenzt.
Unter welcher Voraussetzung werden die Kosten ersetzt?
Ersetzt werden Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.