Bei der VHV Gebäudeversicherung bezeichnet der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück, also das Flurstück oder die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen? Diese Definition schafft Klarheit über den Geltungsbereich Ihres Versicherungsschutzes.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, wo Ihr Versicherungsschutz gilt: Er umfasst das Grundstück mit dem versicherten Gebäude. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, zählt nur der Grundstücksteil als Versicherungsort, der durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung eindeutig zum versicherten Gebäude gehört.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort?
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück – also das Flurstück oder die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was zählt zum Versicherungsgrundstück?
Zum Versicherungsgrundstück zählt das Flurstück beziehungsweise zählen die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Wodurch wird der zugehörige Grundstücksteil abgegrenzt?
Die Abgrenzung erfolgt durch eine Einfriedung oder eine anderweitige Abgrenzung, sodass der Teil ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.