In der VHV Gebäudeversicherung zählen mit dem Erdboden verbundene Bauwerke zu Wohnzwecken ebenso zum Versicherungsschutz wie Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile. Erfahren Sie, was genau unter diese Begriffe fällt – von Einbauküchen über Anbaumöbel bis zu Klingel- und Briefkastenanlagen.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
- Dazu gehören auch Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
- Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Anbaumöbel oder Anbauküchen, die der Wohnungseigentümer/Hauseigentümer in die vermietete Wohnung eingebracht hat
- Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt beschreibt die Versicherung, welche Teile rund um Ihr Wohngebäude abgesichert sind: das Bauwerk selbst, fest damit verbundene Bestandteile wie individuell angefertigte Einbauküchen, bewegliches Zubehör, das dem Gebäude dient, sowie Terrassen und andere fest mit dem Grundstück verbundene Sachen. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen zählen dagegen nicht zu den Gebäudebestandteilen – außer sie wurden vom Eigentümer in eine vermietete Wohnung eingebracht, dann gelten sie als Zubehör.
Häufige Fragen
Was gilt als Gebäude im Sinne der Versicherung?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die gegen äußere Einflüsse schützen können und überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Sind Einbauküchen mitversichert?
Ja. Einbaumöbel und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit großem Einbauaufwand angepasst sind, zählen zu den Gebäudebestandteilen. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht dazu.
Was zählt zum Gebäudezubehör?
Bewegliche Sachen im Gebäude oder außen daran, die der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des Gebäudes dienen. Dazu gehören auch vom Eigentümer in vermietete Wohnungen eingebrachte Anbaumöbel oder Anbauküchen sowie Müllboxen und Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Sind Terrassen mitversichert?
Ja. Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind, und zählen zu den versicherten Grundstücksbestandteilen.
Was gilt als weiterer Grundstücksbestandteil?
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.