Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt Bruchschäden innerhalb von Gebäuden – etwa frostbedingte und sonstige Rohrbrüche an der Wasserversorgung, an Heizungs- und Klimaanlagen sowie an Bad- und Duschabdichtungen. Erfahren Sie hier, welche Installationen abgesichert sind und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen.
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen (Beispiele: Schläuche von Wasch- oder Spülmaschinen);
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- von Schwimmbecken.
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Zusätzlich sind Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (Beispiele: Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen;
- Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Was gilt als „innerhalb des Gebäudes“?
- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
- Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Bricht innerhalb Ihres Gebäudes ein Rohr der Wasserversorgung, der Heizung, einer Klimaanlage, einer Lösch- oder Berieselungsanlage oder eines Schwimmbeckens – etwa durch Frost –, ist dieser Schaden abgesichert. Auch fest verbaute Installationen wie Waschbecken, Armaturen, Heizkörper oder Boiler sind bei Frostbruch geschützt. Der Schutz bezieht sich auf den gesamten Baukörper einschließlich Bodenplatte; für Leitungen unterhalb der Bodenplatte gilt er nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Rohre sind innerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) und den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie von Schwimmbecken – sofern diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Sind Bad- und Duschabdichtungen mitversichert?
Ja, Bruchschäden an Bad- und Duschabdichtungen sind mitversichert, wenn diese ursächlich für einen versicherten Nässeschaden sind.
Welche Installationen sind bei Frost abgesichert?
Frostbedingt versichert sind Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) samt Anschlussschläuchen sowie Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Gelten Rohre unterhalb der Bodenplatte als versichert?
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte.
Sind Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach versichert?
Ja, Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.