Bei der VHV Gebäudeversicherung zählt Blitzschlag zu den versicherten Gefahren: Als Blitzschlag gilt der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen, und auch Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes werden erfasst. Hier erfahren Sie, was im Detail dazugehört.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Trifft ein Blitz direkt auf versicherte Sachen, spricht man von Blitzschlag. Darüber hinaus können auch Schäden abgesichert sein, die nicht durch einen direkten Einschlag entstehen, sondern durch die elektrischen Folgen eines Blitzes – etwa Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss an elektrischen Einrichtungen und Geräten. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was gilt als Blitzschlag?
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Sind auch Überspannungsschäden durch Blitz versichert?
Versichert ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Was bedeutet „Überspannung durch Blitz"?
Damit ist ein Schaden gemeint, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten verursacht wird.
Welche Geräte sind bei Überspannung durch Blitz betroffen?
Erfasst werden versicherte elektrische Einrichtungen und Geräte. Der genaue Umfang hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.