Nach einem Versicherungsfall in der VHV Gebäudeversicherung können sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, warum die Textform Pflicht ist und ab wann die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind:
- Telefax
- Brief
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätestens gilt dies zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist in Ihrer Gebäudeversicherung ein Schaden eingetreten, dürfen beide Seiten – also Sie und der Versicherer – den Vertrag beenden. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung schriftlich festgehalten wird, etwa per E-Mail, Fax oder Brief, und dass sie innerhalb der genannten Frist nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen erfolgt. Wann die Kündigung wirkt, hängt davon ab, wer sie ausspricht.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Beispiele hierfür sind E-Mail, Telefax oder Brief.
Bis wann ist die Kündigung zulässig?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird die Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann wirkt eine Kündigung des Versicherers?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.