In der VHV Gebäudeversicherung kann sich der Beitrag ändern, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird. Ausschlaggebend ist der Anpassungsfaktor, der jeweils zum 1. Januar auf Basis des Baupreisindex für Wohngebäude und des Tariflohnindex für das Baugewerbe neu berechnet wird.
Grundlagen der Beitragsänderung:
- Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
- Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres
- und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres.
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Gewichtung bei der Anpassung:
- Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent berücksichtigt.
- Die Änderung des Tariflohnindex wird zu 20 Prozent berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Gebäudeversicherung ist nicht dauerhaft festgeschrieben, sondern folgt den allgemeinen Kostenentwicklungen im Baubereich. Steigen oder sinken die maßgeblichen Bau- und Lohnkosten, wird dies einmal jährlich über den Anpassungsfaktor auf Ihren Versicherungsschutz und damit auf den Beitrag übertragen. So bleibt der Schutz an das aktuelle Preisniveau angepasst.
Häufige Fragen
Warum erhöht sich mein Beitrag in der Gebäudeversicherung?
Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Das geschieht, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Wann ändert sich der Anpassungsfaktor?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes bestimmen den Anpassungsfaktor?
Maßgeblich sind der „Baupreisindex für Wohngebäude“ für den Monat Mai des Vorjahres und der „Tariflohnindex für das Baugewerbe“ für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Wie werden die beiden Indizes gewichtet?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Wie wird bei der Berechnung gerundet?
Bei der Berechnung der Veränderungsraten und der Gewichtung sowie beim Anpassungsfaktor wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Ist die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder höher, wird aufgerundet, sonst abgerundet.