In der VHV Gebäudeversicherung sind neben dem eigentlichen Gebäude auch zahlreiche weitere Grundstücksbestandteile mitversichert, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind – von Gartenhäusern über Schwimmbecken und Wallboxen bis hin zu Öl- und Gastanks. Welche Bestandteile konkret dazugehören, erfahren Sie hier im Überblick.
Zusätzlich versichert in der VHV Gebäudeversicherung sind folgende weitere Grundstücksbestandteile, die fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
- Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen bis 10 qm Grundfläche je Gebäude;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools) einschließlich deren Abdeckungen;
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken), Trenn- oder Schallschutzwände, Sichtschutzzäune;
- Hof- und Gehwegbefestigungen;
- stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Beispiel: Wallboxes);
- Antennen, Masten, Satellitenanlagen und Freileitungen;
- Wege- und Gartenbeleuchtungen;
- Pergolen, Überdachungen, Markisen, Sonnensegel;
- Zisternen;
- Öl- und Gastanks.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung deckt nicht nur das Haus selbst ab, sondern auch bestimmte Anlagen und Bauwerke auf dem Grundstück. Voraussetzung ist, dass diese fest mit dem Grund und Boden verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel ein Gartenhaus in überschaubarer Größe, ein fest eingelassenes Schwimmbecken, die Grundstücksbegrenzung, befestigte Wege sowie eine fest installierte Ladestation fürs Elektroauto. Ist im Einzelfall etwas anderes vereinbart, gilt diese abweichende Regelung.
Häufige Fragen
Ist ein Gartenhaus in der VHV Gebäudeversicherung mitversichert?
Ja. Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Tierbehausungen sowie Fahrradschuppen sind bis 10 qm Grundfläche je Gebäude mitversichert.
Sind Schwimmbecken und Aufstellpools versichert?
Versichert sind Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind, einschließlich deren Abdeckungen. Aufstellpools sind nicht mitversichert.
Ist eine Wallbox für das Elektroauto abgedeckt?
Ja. Stationäre Ladestationen für Elektrofahrzeuge, zum Beispiel Wallboxes, gehören zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen.
Welche Voraussetzung müssen die Grundstücksbestandteile erfüllen?
Sie müssen fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sein. Zudem gilt der Versicherungsschutz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sind Öl- und Gastanks mitversichert?
Ja. Öl- und Gastanks zählen zu den zusätzlich versicherten Grundstücksbestandteilen.