Die VHV Gebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude bei Sturm ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) und bei Hagel in Form von Eiskörnern. Erfahren Sie, wann Sturm auch ohne messbare Windstärke unterstellt wird und welche unmittelbaren Einwirkungen sowie Folgeschäden konkret versichert sind.
Sturm
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstanden sein.
Hagel
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Was bedeutet das konkret?
Als Sturm gilt ein kräftiger Wind ab Windstärke 8. Lässt sich die Windstärke am Ort nicht messen, kann Sturm auch über nachweisbare Schäden in der Umgebung oder am eigenen Gebäude belegt werden. Hagel bedeutet fester Niederschlag aus Eiskörnern. Versichert sind Schäden, die durch die direkte Einwirkung von Sturm oder Hagel auf das Gebäude oder darin befindliche Sachen entstehen – ebenso, wenn Sturm oder Hagel Gegenstände wie Bäume oder Gebäudeteile auf das Gebäude werfen. Auch baulich verbundene Gebäude und daraus entstehende Folgeschäden sind einbezogen.
Häufige Fragen
Ab welcher Windstärke gilt ein Ereignis als Sturm?
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km pro Stunde.
Was passiert, wenn sich die Windstärke am Versicherungsort nicht feststellen lässt?
Dann wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umgebung Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat oder dass der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch Sturm entstehen konnte.
Was ist unter Hagel zu verstehen?
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Sind auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände versichert?
Ja. Versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude werfen, in denen sich versicherte Sachen befinden, sowie auf baulich verbundene Gebäude.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Ja. Aus der unmittelbaren Einwirkung von Sturm oder Hagel entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.