In der VHV Gebäudeversicherung sind Schäden durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs abgesichert – ebenso, wenn Teile des Flugzeugs oder dessen Ladung Ihr Gebäude treffen. So erfahren Sie, welcher Versicherungsschutz in diesem Fall greift.
In der VHV Gebäudeversicherung ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Versichert sind demnach:
- der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- der Anprall oder Absturz seiner Teile
- der Anprall oder Absturz seiner Ladung
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude durch ein Flugzeug beschädigt, greift der Versicherungsschutz. Das gilt nicht nur für das Luftfahrzeug selbst, sondern auch dann, wenn abgestürzte oder herabfallende Teile des Flugzeugs oder dessen Ladung einen Schaden verursachen.
Häufige Fragen
Ist der Absturz eines Flugzeugs auf mein Gebäude versichert?
Ja. In der VHV Gebäudeversicherung ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs versichert.
Sind auch herabfallende Teile eines Flugzeugs abgedeckt?
Ja. Der Versicherungsschutz gilt ebenso für den Anprall oder Absturz von Teilen des Luftfahrzeugs.
Ist die Ladung eines Flugzeugs mitversichert?
Ja. Auch der Anprall oder Absturz der Ladung eines Luftfahrzeugs ist versichert.