Bei der VHV Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme nach dem ortsüblichen Neubauwert ermittelt und im „Wert 1914“ ausgedrückt. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen dieser Wert als richtig ermittelt gilt und welche Angaben dafür entscheidend sind.
Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Die Versicherungssumme „Wert 1914“ gilt unter folgenden Voraussetzungen als richtig ermittelt:
- der Versicherungsnehmer beantwortet die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend;
- der Versicherungsnehmer setzt sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen fest;
- der Versicherungsnehmer gibt im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an;
und
- der Versicherer berechnet nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme richtet sich danach, was der Neubau des Gebäudes am Ort üblicherweise kosten würde. Damit dieser Wert vergleichbar bleibt, wird er auf die Preise des Jahres 1914 umgerechnet und als „Wert 1914“ ausgedrückt. Der Wert gilt dann als korrekt bestimmt, wenn die Angaben zum Gebäude im Antrag zutreffen oder eine anerkannte Schätzung zugrunde liegt und der Versicherer daraus die Summe berechnet.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme ist nach dem ortsüblichen Neubauwert zu ermitteln. Dieser wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt (Versicherungssumme „Wert 1914“).
Was bedeutet „Wert 1914“?
Der ortsübliche Neubauwert wird in den Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt. Diese Größe wird als Versicherungssumme „Wert 1914“ bezeichnet.
Unter welchen Voraussetzungen gilt die Versicherungssumme als richtig ermittelt?
Wenn der Versicherungsnehmer die Fragen im Antrag nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet, sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festsetzt oder den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend angibt – und der Versicherer nach diesen Angaben die Versicherungssumme „Wert 1914“ berechnet.
Wer berechnet die Versicherungssumme „Wert 1914“?
Der Versicherer berechnet die Versicherungssumme „Wert 1914“ nach den Angaben des Versicherungsnehmers.