Bei der VHV Gebäudeversicherung ist die Selbstbeteiligung der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst tragen. Sie lässt sich individuell vereinbaren, kann je nach Gefahr und Leistung unterschiedlich ausfallen und wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Im Versicherungsschein werden die vereinbarten Selbstbeteiligungen ausgewiesen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, übernehmen Sie im Schadenfall selbst einen festgelegten Anteil oder Betrag. Wie hoch dieser ist und für welche Gefahren er gilt, legen Sie individuell fest. Die konkrete Höhe finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Kann ich die Selbstbeteiligung selbst festlegen?
Ja, Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden.
Ist die Selbstbeteiligung für alle Gefahren gleich?
Nein, sie kann sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
Wo sehe ich meine vereinbarte Selbstbeteiligung?
Die vereinbarten Selbstbeteiligungen werden im Versicherungsschein ausgewiesen.