Die VHV Gebäudeversicherung übernimmt bei Bruchschäden außerhalb von Gebäuden die Kosten für frostbedingte und sonstige Schäden an bestimmten Rohren – etwa an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, an ganzjährig eingelassenen Schwimmbecken oder an Zisternen. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an folgenden Rohren:
- Zuleitungsrohre der Wasserversorgung
- Rohre von Heizungs- oder Klimaanlagen
- Rohre von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken (keine Aufstellpools)
- Rohre von Zisternen
Dies gilt, soweit:
- diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
- und die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden
- und der Versicherungsnehmer die Gefahr dafür trägt
Was bedeutet das konkret?
Auch Rohre, die außerhalb der eigentlichen Gebäude im Boden verlaufen, können mitversichert sein. Das betrifft zum Beispiel Leitungen zur Wasserversorgung, für Heizung und Klima, für ein fest eingelassenes Schwimmbecken oder für eine Zisterne. Wichtig ist, dass diese Rohre versicherte Gebäude oder Anlagen versorgen, sich auf dem versicherten Grundstück befinden und der Versicherungsnehmer das Risiko dafür trägt.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden außerhalb von Gebäuden sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen, an Rohren von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken sowie an Rohren von Zisternen.
Sind Rohre von Aufstellpools mitversichert?
Nein. Versichert sind nur Rohre von ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken, ausdrücklich keine Aufstellpools.
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Rohre müssen der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer muss die Gefahr dafür tragen.
Sind auch frostbedingte Schäden abgedeckt?
Ja. Versichert sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Bruchschäden an den genannten Rohren außerhalb von Gebäuden.