In der VHV Gebäudeversicherung zählt Feuer zu den zentralen versicherten Gefahren – doch nicht jeder Schaden durch Hitze gilt automatisch als Brand. Was genau als Brand gilt, hängt an einer klaren Definition: Ein Feuer muss ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden oder ihn verlassen haben und sich aus eigener Kraft ausbreiten können.
Was gilt als Brand:
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Als Brand gilt ein Feuer, das nicht an den dafür vorgesehenen Ort gehört – also entweder von vornherein außerhalb eines dafür bestimmten Herdes entstanden ist oder diesen verlassen hat. Entscheidend ist außerdem, dass sich das Feuer aus eigener Kraft weiter ausbreiten kann. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die maßgeblichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Was versteht die VHV Gebäudeversicherung unter einem Brand?
Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Zählt jedes Feuer als Brand im Sinne der Versicherung?
Nein. Ein Feuer gilt nur dann als Brand, wenn es ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Welche Rolle spielt der bestimmungsgemäße Herd?
Der bestimmungsgemäße Herd ist der Bezugspunkt der Definition: Ein Brand liegt vor, wenn das Feuer ohne einen solchen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat.
Muss sich das Feuer ausbreiten können?
Ja. Zur Brandeigenschaft gehört, dass sich das Feuer aus eigener Kraft auszubreiten vermag.