In der VHV Gebäudeversicherung wird die Versicherungssumme zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart und soll dem Versicherungswert entsprechen. Warum das wichtig ist, wann eine Unterversicherung droht und welche Rolle der Gemeine Wert dabei spielt, erfahren Sie hier.
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Ist Gemeiner Wert vereinbart, ist der Versicherungsnehmer für die zutreffende Höhe der Versicherungssumme verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie mit dem Versicherer festlegen. Idealerweise entspricht sie dem tatsächlichen Wert Ihres Gebäudes. Liegt sie im Schadenfall darunter, greift die Regelung zur Unterversicherung. Bei Vereinbarung des Gemeinen Werts liegt die Verantwortung für die richtige Höhe der Versicherungssumme bei Ihnen als Versicherungsnehmer.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?
Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen.
Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist?
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, kann die Regelung über die Unterversicherung zur Anwendung kommen.
Wer ist bei Vereinbarung des Gemeinen Werts für die Höhe der Versicherungssumme verantwortlich?
Ist Gemeiner Wert vereinbart, ist der Versicherungsnehmer für die zutreffende Höhe der Versicherungssumme verantwortlich.