In der VHV Gebäudeversicherung entscheidet der vereinbarte Versicherungswert darüber, wie viel im Schadensfall erstattet wird. Ob Gleitender Neuwert, Gleitender Zeitwert oder Gemeiner Wert – hier erfahren Sie, was die einzelnen Werte bedeuten und wann welcher Wert zur Anwendung kommt.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung.
Der für das Gebäude vereinbarte Versicherungswert gilt auch für Gebäudezubehör und weitere Grundstücksbestandteile.
Als Versicherungswert können vereinbart werden:
- Gleitender Neuwert
- Gleitender Zeitwert
- Gemeiner Wert
Gleitender Neuwert
Der Gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert. Dazu gehören Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. Der Gleitende Neuwert wird ausgedrückt in Preisen des Jahres 1914.
Kann eine Sache wegen Technologiefortschritts in derselben Art und Güte nicht mehr oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand wiederhergestellt werden, umfasst der Gleitende Neuwert auch Aufwendungen für Ersatzgüter. Diese müssen den zu ersetzenden Sachen möglichst nahekommen.
Im Gleitenden Neuwert berücksichtigt sind:
- Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen, die dadurch entstehen, dass versicherte und vom Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden können.
- Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung an. Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
Wenn sich durch bauliche Maßnahmen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode der Wert des Gebäudes erhöht, besteht auch insoweit Versicherungsschutz bis zum Schluss dieser Periode (Vorsorge).
Gleitender Zeitwert
Der Gleitende Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Gemeiner Wert
Der Gemeine Wert ist der erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude oder für das Altmaterial.
Abweichender Versicherungswert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden
Auch wenn Gleitender Neuwert oder Gleitender Zeitwert vereinbart ist, kann der Gemeine Wert Versicherungswert sein. Das ist dann der Fall, wenn das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist. Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Rechengrundlage für Ihre Entschädigung im Schadensfall. Je nachdem, welcher Wert vereinbart ist, richtet sich die Erstattung nach den Kosten für einen neuwertigen Wiederaufbau, nach dem um Alter und Abnutzung geminderten Wert oder nach dem erzielbaren Verkaufspreis. Bei Gebäuden, die abgerissen werden sollen oder dauerhaft nicht mehr nutzbar sind, kann anstelle des vereinbarten Werts der Gemeine Wert maßgeblich sein.
Häufige Fragen
Welche Versicherungswerte gibt es in der VHV Gebäudeversicherung?
Als Versicherungswert können der Gleitende Neuwert, der Gleitende Zeitwert oder der Gemeine Wert vereinbart werden.
Was ist der Gleitende Neuwert?
Der Gleitende Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen. Maßgebend ist der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektenhonoraren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Er wird in Preisen des Jahres 1914 ausgedrückt.
Wie unterscheidet sich der Gleitende Zeitwert vom Neuwert?
Der Gleitende Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung insbesondere durch Alter und Abnutzungsgrad.
Wann gilt der Gemeine Wert als Versicherungswert?
Der Gemeine Wert kann auch dann Versicherungswert sein, wenn Gleitender Neuwert oder Gleitender Zeitwert vereinbart ist – nämlich wenn das Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet ist. Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn das Gebäude für seinen Zweck nicht mehr zu verwenden ist.
Gilt der vereinbarte Versicherungswert auch für Gebäudezubehör?
Ja. Der für das Gebäude vereinbarte Versicherungswert gilt auch für Gebäudezubehör und weitere Grundstücksbestandteile.