Die VHV Gebäudeversicherung leistet bei Leitungswasserschäden und definiert genau, welches bestimmungswidrig ausgetretene Wasser als versichert gilt – von Rohren der Wasserversorgung über Heizungs- und Klimaanlagen bis hin zu Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools und fest eingelassenen Schwimmbecken.
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren oder Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools;
- Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind (keine Aufstellpools).
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist Wasser, das dort austritt, wo es eigentlich nicht hingehört. Dazu zählen nicht nur klassische Wasserleitungen, sondern auch angeschlossene Schläuche und Geräte, Heizungs- und Klimaanlagen, Lösch- und Berieselungsanlagen sowie bestimmte wassergefüllte Einrichtungen wie Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools und fest eingelassene Schwimmbecken. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf werden als Leitungswasser behandelt – mit Ausnahme von Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Häufige Fragen
Was gilt als Leitungswasser im Sinne der Versicherung?
Als Leitungswasser gilt Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung und verbundenen Schläuchen, angeschlossenen Einrichtungen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, Aquarien, Wasserbetten, Whirlpools sowie ganzjährig im Boden eingelassenen Schwimmbecken.
Sind Aufstellpools mitversichert?
Nein. Versichert sind Schwimmbecken, die im Boden ganzjährig eingelassen sind – Aufstellpools zählen ausdrücklich nicht dazu.
Gelten auch Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf als Leitungswasser?
Ja. Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf gelten ebenfalls als Leitungswasser. Ausgenommen sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Sind Schäden durch Heizungs- oder Klimaanlagen abgedeckt?
Ja. Wasser, das bestimmungswidrig aus Heizungs- oder Klimaanlagen austritt, gilt als Leitungswasser und ist damit versichert.