In der VHV Gebäudeversicherung sind bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen Photovoltaikanlagen mit ihren Installationen, nachträglich von Mietern oder Wohnungseigentümern eingefügte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Erfahren Sie, was gilt und welche Ausnahmen bestehen.
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (Beispiele: Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- alle übrigen in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
- auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat
- und für die er die Gefahr trägt.
- elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede Sache in einem Gebäude ist automatisch mitversichert. Photovoltaikanlagen samt Zubehör fallen nicht unter den Schutz. Auch Dinge, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingebaut und deren Gefahr er selbst trägt, gehören nicht dazu. Wird jedoch nur etwas ersetzt, ist das neu Eingefügte geschützt. Für elektronisch gespeicherte Daten und Programme braucht es eine zusätzliche Vereinbarung im Vertrag.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen sowie ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Sind nachträglich eingefügte Sachen eines Mieters versichert?
Nicht versichert sind Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
Was gilt, wenn Sachen nur ausgetauscht werden?
Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert. Kosten für ihre Wiederherstellung sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Wer muss eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung nachweisen?
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.