Die VHV Gebäudeversicherung leistet Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Elementargefahren – wahlweise einzeln oder in Kombination.
Die VHV Gebäudeversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Schäden durch Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Versicherte Gefahren:
- Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung;
- Leitungswasser;
- Naturgefahren (Elementargefahren):
- Sturm, Hagel;
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung springt ein, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren beschädigt oder zerstört werden oder deswegen abhandenkommen. Dazu gehören klassische Gefahren wie Feuer und Leitungswasser sowie Naturgefahren wie Sturm und Hagel. Sie können die Gefahrengruppen einzeln absichern. Die weiteren Naturgefahren lassen sich nur gemeinsam mit dem Schutz gegen Sturm und Hagel einschließen.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind in der VHV Gebäudeversicherung versichert?
Versichert sind Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (seiner Teile oder Ladung), Leitungswasser sowie Naturgefahren (Elementargefahren) wie Sturm und Hagel.
Welche weiteren Naturgefahren zählen zu den Elementargefahren?
Zu den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) gehören Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Kann ich die Gefahrengruppen einzeln versichern?
Ja, jede der Gefahrengruppen kann auch einzeln versichert werden.
Lassen sich die weiteren Naturgefahren separat absichern?
Nein, weitere Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit der Gefahr Sturm, Hagel versichert werden.
Wann leistet die Versicherung eine Entschädigung?
Die Versicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch die genannten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.