Bei der VHV Kfz-Versicherung erstreckt sich der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht nur auf Sie selbst, sondern auch auf zahlreiche mitversicherte Personen wie Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht bei autonomer Fahrfunktion sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beifahrer, Arbeitgeber und berechtigte Insassen.
Der Schutz der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
- den Halter des Fahrzeugs,
- den Eigentümer des Fahrzeugs,
- den Fahrer des Fahrzeugs,
- die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion,
- den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
- Ihren Arbeitgeber oder Ihren öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
- den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht und den Beifahrer eines mitversicherten Fahrzeugs,
- berechtigte Insassen, soweit für diese nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung) besteht, wenn es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Was bedeutet das konkret?
Der Haftpflichtschutz gilt nicht allein für Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch für weitere Personen, die mit dem Fahrzeug zu tun haben – etwa Halter, Eigentümer und Fahrer. Auch besondere Fälle wie die Technische Aufsicht bei autonomen Fahrfunktionen, bestimmte Beifahrer, der Arbeitgeber bei dienstlicher Nutzung sowie berechtigte Insassen können abgesichert sein. Jede dieser mitversicherten Personen kann ihre Ansprüche selbst geltend machen.
Häufige Fragen
Wer ist neben mir mitversichert?
Mitversichert sind unter anderem der Halter, der Eigentümer und der Fahrer des Fahrzeugs, die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beifahrer, Arbeitgeber bzw. Dienstherr und berechtigte Insassen.
Ist mein Arbeitgeber mitversichert?
Ihr Arbeitgeber oder Ihr öffentlicher Dienstherr ist mitversichert, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird.
Sind berechtigte Insassen mitversichert?
Berechtigte Insassen sind mitversichert, soweit für diese nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz (z. B. eine Privathaftpflichtversicherung) besteht und es sich um ein als Pkw zugelassenes Fahrzeug handelt.
Können mitversicherte Personen selbst Ansprüche stellen?
Ja, diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Ist der Beifahrer immer mitversichert?
Mitversichert ist der Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet.