In der VHV Kfz-Versicherung ist Unterschlagung ausnahmslos mitversichert – ebenso Fahrzeugschäden durch die Entwendung nicht mitversicherter Teile wie Mantel, Tasche oder Koffer. Wann jedoch Vandalismusschäden ausgenommen sind und wie sich der Versicherer bei verlorenen Schlüsseln beteiligt, erfahren Sie hier.
In der VHV Kfz-Versicherung ist Unterschlagung ausnahmslos mitversichert.
Versichert sind auch Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile verursacht werden. Dazu zählen zum Beispiel:
- Mantel
- Tasche
- Koffer
Dies gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden.
Beispiel:
- Aufschlitzen des Sitzes
- Tritte gegen das Fahrzeug
Zusätzlich erfolgt bei Liegenlassen oder Verlieren der Fahrzeugschlüssel eine hälftige Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes.
Was bedeutet das konkret?
Unterschlagung des Fahrzeugs ist immer mitversichert. Werden bei einer Entwendung von Gegenständen, die selbst nicht versichert sind, Schäden am Auto verursacht, sind diese Schäden abgedeckt. Mutwillige Beschädigungen rund um einen Diebstahl oder Diebstahlversuch fallen dagegen nicht unter diesen Schutz. Gehen Fahrzeugschlüssel verloren oder werden liegen gelassen, beteiligt sich der Versicherer zur Hälfte an den Kosten für Schlüssel- und Schlossersatz.
Häufige Fragen
Ist Unterschlagung mitversichert?
Ja, in der VHV Kfz-Versicherung ist Unterschlagung ausnahmslos mitversichert.
Sind Schäden durch die Entwendung nicht versicherter Teile abgedeckt?
Ja. Versichert sind Beschädigungen des Fahrzeugs, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Fahrzeugteile verursacht werden, zum Beispiel Mantel, Tasche oder Koffer.
Sind Vandalismusschäden bei einem Entwendungsversuch versichert?
Nein. Der Schutz gilt nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung oder des Entwendungsversuchs herbeigeführt werden, etwa das Aufschlitzen des Sitzes oder Tritte gegen das Fahrzeug.
Was gilt bei verlorenen oder liegen gelassenen Fahrzeugschlüsseln?
Bei Liegenlassen oder Verlieren der Fahrzeugschlüssel erfolgt eine hälftige Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes.