In der VHV Kfz-Versicherung entscheidet die Art und Verwendung des Fahrzeugs über die geltenden Bedingungen. Ob Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Pkw, Leasingfahrzeug oder Campingfahrzeug – hier erfahren Sie, wie die einzelnen Fahrzeugarten im Tarif abgegrenzt werden.
1. Krafträder
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller, die ein amtliches Kennzeichen führen müssen, mit Ausnahme von Leichtkrafträdern.
2. Leichtkrafträder
Leichtkrafträder sind Krafträder und Kraftroller mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
3. Trikes
Trikes im Sinne des Tarifs sind dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030), sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
4. Quads
Quads im Sinne des Tarifs sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einer Leermasse von mehr als 350 kg,
- einem Hubraum von mehr als 50 ccm,
- einer Nennleistung von mehr als 4 kW und
- einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 031),
sofern sie nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen sind.
5. Pkw
Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.
6. Leasingfahrzeuge
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Gestellung eines Fahrers vermietet werden und
- auf den Mieter zugelassen sind oder
- bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
7. Campingfahrzeuge
Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif ordnet jedes Fahrzeug einer bestimmten Fahrzeugart zu – etwa Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike, Quad, Pkw, Leasingfahrzeug oder Campingfahrzeug. Welche Kategorie zutrifft, hängt von Merkmalen wie Hubraum, Leistung, Geschwindigkeit, Zulassungsart und Verwendung ab. Diese Einordnung ist wichtig, weil sich daraus die passenden Versicherungsbedingungen ergeben.
Häufige Fragen
Wodurch unterscheiden sich Krafträder und Leichtkrafträder?
Krafträder sind alle Krafträder und Kraftroller mit amtlichem Kennzeichen, außer Leichtkrafträdern. Leichtkrafträder haben einen Hubraum von mehr als 50 ccm bis maximal 125 ccm und eine Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Was gilt als Trike im Sinne des Tarifs?
Ein Trike ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (WKZ 030), sofern es nicht als Pkw (WKZ 112) zugelassen ist.
Welche Fahrzeuge zählen nicht als Pkw?
Als Pkw gelten als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge – ausgenommen sind Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeuge.
Wann handelt es sich um ein Leasingfahrzeug?
Leasingfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Anhänger, die gewerbsmäßig ohne Fahrergestellung vermietet werden und auf den Mieter zugelassen sind oder bei Zulassung auf den Vermieter dem Mieter durch Vertrag mindestens sechs Monate überlassen werden.
Wie werden Campingfahrzeuge eingeordnet?
Campingfahrzeuge sind Wohnmobile, die als sonstige Kraftfahrzeuge zugelassen sind.