Bei der VHV Kfz-Versicherung werden im Schadenfall auch Überführungs- bzw. Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk erstattet – bis zu 1.000 EUR und unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug nicht älter als 24 Monate ist.
In der VHV Kfz-Versicherung werden bei der Abrechnung eines Schadens auch die Überführungskosten bzw. Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk ersetzt.
Erstattung und Voraussetzung:
- Erstattung der Überführungs- bzw. Bereitstellungskosten bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.
- Voraussetzung: Das Fahrzeug ist zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 24 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein Fahrzeug selbst ab Herstellerwerk abholen, können die dafür anfallenden Überführungs- oder Bereitstellungskosten im Schadenfall mitberücksichtigt werden. Die VHV Kfz-Versicherung übernimmt diese Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, sofern das Fahrzeug noch verhältnismäßig neu ist.
Häufige Fragen
Werden Überführungskosten in der VHV Kfz-Versicherung ersetzt?
Ja. Bei der Abrechnung eines Schadens werden auch die Überführungskosten bzw. Bereitstellungskosten bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk ersetzt.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die Überführungs- bzw. Bereitstellungskosten werden bis zu einer Höhe von 1.000 EUR ersetzt.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 24 Monate ist.
Für welche Art der Abholung gilt die Erstattung?
Die Erstattung gilt bei einer Selbstabholung ab Herstellerwerk.