In der VHV Kfz-Versicherung sind durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten wie Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser bis 20.000 EUR mitversichert. Wichtig ist, welche Schäden nicht ersetzt werden und welche Voraussetzung für den Ersatz eines Aggregatschadens gilt.
In der VHV Kfz-Versicherung sind durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten bis 20.000 EUR mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Lichtmaschine
- Batterie
- Anlasser
Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten, zum Beispiel dem Informations- und Unterhaltungssystem.
Voraussetzung für den Ersatz eines Aggregatschadens:
Ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe muss bestätigen, dass der Schaden ursächlich auf den Kurzschlussschaden zurückzuführen ist.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es durch einen Kurzschluss zu einer Überspannung, sind bestimmte direkt angrenzende Bauteile des Fahrzeugs bis zu einer festgelegten Höhe abgesichert. Fest verbaute Zusatzgeräte wie Unterhaltungselektronik gehören nicht dazu. Damit ein solcher Schaden erstattet wird, muss ein anerkannter Sachverständiger den Zusammenhang mit dem Kurzschluss bestätigen. Diese Beschreibung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kurzschlussschäden sind mitversichert?
Mitversichert sind durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten wie Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser bis 20.000 EUR.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen Geräten, zum Beispiel dem Informations- und Unterhaltungssystem.
Bis zu welcher Höhe werden Aggregatschäden ersetzt?
Durch Kurzschluss bedingte Überspannungsschäden an angrenzenden Aggregaten sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Ersatz eines Aggregatschadens?
Ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe muss bestätigen, dass der Schaden ursächlich auf den Kurzschlussschaden zurückzuführen ist.