Mit der Eigenschadendeckung in der VHV Kfz-Versicherung sind Sachschäden abgesichert, die Sie oder mitversicherte Personen an eigenen, auf Sie zugelassenen Fahrzeugen sowie an eigenen Gebäuden und sonstigen Sachen verursachen – inklusive Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung im Überblick.
In der VHV Kfz-Versicherung umfasst die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch Sachschäden, die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder von mitversicherten Personen verursacht werden an:
- anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads (auch auf Ihrem eigenen Grundstück),
- Ihnen gehörenden Gebäuden,
- sonstigen Sachen.
Selbstbeteiligung und Entschädigung:
- Ihre Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis.
- Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 100.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug versehentlich eine andere eigene Sache – etwa ein weiteres auf Sie zugelassenes Fahrzeug oder ein eigenes Gebäude –, springt die Eigenschadendeckung ein. Solche Schäden am eigenen Eigentum wären ohne diese Deckung nicht über die normale Haftpflicht abgedeckt, da man sich nicht selbst gegenüber haftet. Ein fester Eigenanteil je Schaden sowie eine jährliche Obergrenze legen den Rahmen der Leistung fest.
Häufige Fragen
Sind selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug versichert?
Ja. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst auch Sachschäden, die Sie oder mitversicherte Personen an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads verursachen.
Welche eigenen Sachen sind über die Eigenschadendeckung abgesichert?
Abgesichert sind Schäden an anderen eigenen und auf Sie zugelassenen Fahrzeugen (Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads, auch auf dem eigenen Grundstück), an Ihnen gehörenden Gebäuden sowie an sonstigen Sachen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Eigenschäden?
Die Selbstbeteiligung für derartige Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung pro Jahr?
Die maximale Entschädigungsleistung beträgt 100.000 EUR pro Versicherungsjahr.