Bei der VHV Kfz-Versicherung erhalten Sie nach einem Unfall eine pauschale Wertminderung von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten – sofern Ihr Fahrzeug nicht älter als 36 Monate ist und die Reparatur 1.000 EUR übersteigt.
In der VHV Kfz-Versicherung zahlen wir eine pauschale Wertminderung in Höhe von 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten.
Voraussetzungen für die Zahlung der Wertminderung:
- Der Pkw, das Kraftrad, das Leichtkraftrad, das Trike oder das Quad ist zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate.
- Die Reparaturkosten übersteigen 1.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt und anschließend repariert, kann es trotz Reparatur an Wert verlieren. Die VHV Kfz-Versicherung gleicht diesen Wertverlust mit einer pauschalen Zahlung aus. Diese beträgt 5 % der belegten Reparaturkosten – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist noch relativ neu und die Reparatur überschreitet einen bestimmten Betrag.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wertminderung in der VHV Kfz-Versicherung?
Die Wertminderung beträgt pauschal 5 % der nachgewiesenen Reparaturkosten.
Welche Voraussetzungen müssen für die Zahlung erfüllt sein?
Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt des Unfalles nicht älter als 36 Monate sein und die Reparaturkosten müssen 1.000 EUR übersteigen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Wertminderung?
Die Regelung gilt für Pkw, Kraftrad, Leichtkraftrad, Trike und Quad.
Worauf bezieht sich die Höhe der Wertminderung?
Die 5 % beziehen sich auf die nachgewiesenen Reparaturkosten.