In der VHV Kfz-Versicherung sind Schäden, die unmittelbar durch einen Tierbiss am Fahrzeug entstehen, versichert – zusätzlich sind Tierbiss-Folgeschäden aller Art bis 20.000 EUR mitversichert. Hier erfährst du, welche Schäden abgedeckt sind, welche ausgeschlossen bleiben und welche Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens gilt.
Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
In der VHV Kfz-Versicherung sind Tierbiss-Folgeschäden aller Art bis 20.000 EUR mitversichert.
Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur/Austausch von Steuergeräten, Lenkungsteilen, Motoren):
- Ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
Was bedeutet das konkret?
Beißt ein Tier direkt am Fahrzeug – etwa an Kabeln oder Leitungen – ist dieser Schaden abgedeckt. Auch die daraus entstehenden Folgeschäden werden bis zu einer festgelegten Höhe übernommen. Damit ein solcher Folgeschaden ersetzt wird, muss ein anerkannter Sachverständiger bestätigen, dass er tatsächlich auf den Tierbiss zurückgeht. Schäden im Innenraum des Fahrzeugs sind hingegen nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Tierbissschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch einen Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurden.
Sind Schäden im Fahrzeuginnenraum abgedeckt?
Nein. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Bis zu welchem Betrag sind Tierbiss-Folgeschäden mitversichert?
Tierbiss-Folgeschäden aller Art sind bis 20.000 EUR mitversichert.
Welche Voraussetzung gilt für den Ersatz eines Folgeschadens?
Ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe muss bestätigen, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist. Dies gilt zum Beispiel für die Reparatur oder den Austausch von Steuergeräten, Lenkungsteilen oder Motoren.