Bei der VHV Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag nach gefahrerheblichen Umständen wie jährlicher Fahrleistung, Abstellplatz, Nutzung und Alter des Fahrzeugs. Erfahren Sie, welche Angaben aus dem Antrag die Höhe Ihrer Prämie beeinflussen und was passiert, wenn Angaben fehlen.
1. Grundlage der Beitragsberechnung:
Ihr Versicherungsbeitrag richtet sich nach gefahrerheblichen Umständen. Das gilt für:
- die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- die Schutzbriefleistungen
- den Fahrerschutz
- die Voll- und Teilkaskoversicherung
Hierzu zählen alle Umstände, zu denen wir im Antrag Angaben von Ihnen verlangen. Ausgenommen sind Angaben, die nur für statistische Erhebungen benötigt werden. Darauf weisen wir Sie im Antrag besonders hin.
Die gefahrerheblichen Umstände werden von uns nach finanz- und versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft.
2. Gefahrerhebliche Umstände sind zum Beispiel:
- Jährliche Fahrleistung
- Abstellplatz des Fahrzeugs
- Vorhandensein von selbst genutztem Wohneigentum bzw. einer Wohngebäudeversicherung
- Nutzung des Fahrzeugs
- Anerkennung als Betriebsausgabe, Vorsteuerabzugsberechtigung
- Finanzierung des Fahrzeugs
- Alter des Fahrzeugs beim Erwerb durch den Versicherungsnehmer
- Zulassung des Fahrzeugs auf vom Versicherungsnehmer abweichenden Halter
- Postleitzahl des Fahrzeughalters
- Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrzeugnutzer
- Teilnahme am „Begleiteten Fahren“
- Hauptberuf des Versicherungsnehmers / Branche, in welcher der Versicherungsnehmer tätig ist
- Zahlungsmodus (Zahlungsart und Zahlungsperiode)
- Aufbauart
- Technische Fahrzeugdaten
- Fahrtzweck
- Fahrverhalten
3. Fehlende Angaben bei Vertragsabschluss:
Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben, wird der Beitrag berechnet, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe Ihres Kfz-Versicherungsbeitrags hängt von verschiedenen persönlichen und fahrzeugbezogenen Merkmalen ab. Dazu gehören etwa, wie viele Kilometer Sie pro Jahr fahren, wo Ihr Fahrzeug abgestellt wird oder wie alt die Nutzer sind. Diese Angaben machen Sie im Antrag. Der Versicherer berechnet daraus rechnerisch Ihren Beitrag. Fehlen Angaben, geht der Versicherer zu Ihren Ungunsten von der teuersten Variante aus.
Häufige Fragen
Was sind gefahrerhebliche Umstände?
Das sind alle Umstände, zu denen im Antrag Angaben verlangt werden – ausgenommen solche, die nur für statistische Erhebungen benötigt werden. Nach ihnen richtet sich die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags.
Für welche Versicherungsbereiche gelten diese Umstände?
Sie gelten für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die Schutzbriefleistungen, den Fahrerschutz sowie die Voll- und Teilkaskoversicherung.
Welche Beispiele für gefahrerhebliche Umstände gibt es?
Beispiele sind unter anderem die jährliche Fahrleistung, der Abstellplatz des Fahrzeugs, die Nutzung des Fahrzeugs, die Postleitzahl des Fahrzeughalters, das Alter des Versicherungsnehmers und der Fahrzeugnutzer sowie die technischen Fahrzeugdaten.
Was passiert, wenn bei Vertragsabschluss Angaben fehlen?
Fehlen bei Abschluss des Vertrags Angaben, wird der Beitrag berechnet, als hätten Sie die für die Beitragsberechnung ungünstigsten Angaben gemacht.
Wie werden die gefahrerheblichen Umstände berücksichtigt?
Die gefahrerheblichen Umstände werden nach finanz- und versicherungsmathematischen Methoden kalkuliert und miteinander verknüpft.