Bei der VHV Kfz-Versicherung sind die Versicherungssummen entscheidend für den Schutz im Schadensfall: Sie begrenzen die Höchstzahlung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, regeln pauschal 5 Mio. EUR für Umweltschäden nach dem USchadG und zeigen, was beim Übersteigen der Summen gilt.
1. Höchstzahlung
Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssumme.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
2. Versicherungssumme, Höchstzahlung für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz
Die Höhe der für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) vereinbarten Versicherungssumme beträgt:
- pauschal 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall,
- höchstens jedoch 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr.
Diese Versicherungssumme ist unsere Höchstleistung für die in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl.
3. Übersteigen der Versicherungssummen
Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung.
In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssummen legen fest, bis zu welcher Höhe der Versicherer im Schadensfall zahlt. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Summe, wobei mehrere Schäden mit derselben Ursache als ein Ereignis zählen. Für Umweltschäden gibt es eine eigene, pauschale Obergrenze. Reichen die Summen nicht aus, um alle Ansprüche zu decken, müssen Sie den offenen Rest selbst tragen.
Häufige Fragen
Worauf sind die Zahlungen für ein Schadenereignis begrenzt?
Die Zahlungen sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssumme.
Wo finde ich die Höhe meiner Versicherungssummen?
Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Umweltschäden?
Für Umweltschäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) beträgt die Versicherungssumme pauschal 5 Mio. EUR pro Versicherungsfall, höchstens jedoch 10 Mio. EUR pro Versicherungsjahr.
Gelten mehrere zusammenhängende Schäden als ein Ereignis?
Ja. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis.
Was passiert, wenn die Ansprüche die Versicherungssummen übersteigen?
Dann richten sich die Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. Für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch müssen Sie selbst einstehen.