In der VHV Kfz-Versicherung besteht Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten der EU – und mit der Internationalen Versicherungskarte sogar in weiteren nichteuropäischen Ländern. Erfahren Sie, wie sich Ihr Schutz auf Reisen richtet und welche Regeln für Umweltschäden gelten.
1. Versicherungsschutz in Europa und in der EU
Sie haben in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
2. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes für Umweltschäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Umweltschadensgesetzes
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet.
Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
3. Internationale Versicherungskarte
Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Hinsichtlich des Versicherungsumfangs gilt Punkt 1, Satz 2.
Was bedeutet das konkret?
Als Faustregel gilt: Ihr Kfz-Haftpflichtschutz begleitet Sie in ganz Europa und in den zur EU gehörenden Gebieten. Im jeweiligen Land greift mindestens der dort vorgeschriebene Umfang – und wenn Ihr eigener Vertrag mehr bietet, gilt dieser höhere Schutz. Mit der Internationalen Versicherungskarte kann der Schutz auch außerhalb Europas gelten, sofern das betreffende Land dort nicht durchgestrichen ist.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht mein Kfz-Haftpflichtschutz?
Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Nach welchem Umfang richtet sich mein Schutz im Ausland?
Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Bin ich auch in nichteuropäischen Ländern versichert?
Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind.
Wie ist der Schutz bei Umweltschäden außerhalb des USchadG geregelt?
Versicherungsschutz besteht außerhalb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), soweit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, soweit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.