Die VHV Kfz-Versicherung schützt Ihr Fahrzeug in der Teil- und Vollkaskoversicherung gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Totalschaden – inklusive fest eingebauter Teile, eines zusätzlichen Radsatzes, Dach- und Heckständer, Schneeketten, Kindersitze sowie Folien und Beschriftungen. Erfahren Sie, welche Höchstentschädigungsgrenzen gelten und welche Gegenstände nicht versicherbar sind.
1. Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses (Teilkaskoversicherung) oder (Vollkaskoversicherung).
Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör, sofern diese:
- fest im Fahrzeug eingebaut oder daran angebaut oder darin unter Verschluss verwahrt,
- straßenverkehrsrechtlich zulässig
- und nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (mitversicherte Teile).
Darüber hinaus sind folgende, angebrachte oder außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile mitversichert:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist,
- auf Karosserieteilen angebrachte Folien und Beschriftungen.
Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
2. Höchstentschädigungsgrenzen
Die Höchstentschädigungsgrenzen betragen für:
- Krafträder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes 15.000 EUR
- Pkw 100.000 EUR
- Sonstige Fahrzeuge 250.000 EUR
Sofern Ihr Fahrzeug inklusive der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile die oben genannte Summe überschreitet, ist der über diesen Wert hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die oben genannten Wertgrenzen versichert ist.
3. Nicht versicherbare Gegenstände
Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen).
Was bedeutet das konkret?
Die Kaskoversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab – je nach Umfang als Teil- oder Vollkaskoversicherung. Mitversichert sind neben dem Fahrzeug selbst auch fest verbaute Teile und bestimmtes Zubehör wie ein zweiter Radsatz, Dach- und Heckständer, Schneeketten oder Kindersitze. Für die Erstattung gelten je nach Fahrzeugart bestimmte Höchstgrenzen, und einige persönliche Gegenstände sind ausdrücklich nicht versicherbar.
Häufige Fragen
Welche Schäden am eigenen Fahrzeug sind versichert?
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden infolge eines Ereignisses – im Rahmen der Teilkaskoversicherung oder der Vollkaskoversicherung.
Ist Zubehör wie Winterreifen oder Kindersitze mitversichert?
Ja. Mitversichert sind unter anderem ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung, Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten, Kindersitze, Schutzhelme sowie auf Karosserieteilen angebrachte Folien und Beschriftungen – unter den jeweils genannten Voraussetzungen.
Wie hoch sind die Höchstentschädigungsgrenzen?
Sie betragen 15.000 EUR für Krafträder, Leichtkrafträder, Quads und Trikes, 100.000 EUR für Pkw und 250.000 EUR für sonstige Fahrzeuge. Übersteigt der Wert diese Grenze, ist der darüber hinausgehende Wert gegen Zuschlag versicherbar.
Sind mein Handy oder das Navigationsgerät mitversichert?
Nein. Nicht versicherbar sind Treibstoff sowie sonstige Gegenstände, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient – zum Beispiel Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte (auch bei Verbindung durch eine Halterung), Reisegepäck und persönliche Gegenstände der Insassen.
Woran erkenne ich, ob mein Fahrzeug über die Wertgrenzen hinaus versichert ist?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Ihr Fahrzeug über die genannten Wertgrenzen versichert ist.