Bei der VHV Kfz-Versicherung gelten klare Entschädigungsregeln, wenn das Fahrzeug beschädigt, zerstört, gestohlen wird oder ein Totalschaden vorliegt. Diese Vorgaben sind entscheidend für die Schadensregulierung und gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei:
- Beschädigung
- Zerstörung
- Totalschaden
- Verlust des Fahrzeugs
Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regeln beschreiben, in welchen Fällen eine Entschädigung durch die Kfz-Versicherung greift. Sie kommen zum Tragen, wenn das Fahrzeug Schaden nimmt, komplett zerstört wird, wirtschaftlich nicht mehr reparabel ist oder abhandenkommt. Auch fest mit dem Fahrzeug verbundene, mitversicherte Teile sind grundsätzlich einbezogen, sofern für sie keine abweichende Regelung besteht.
Häufige Fragen
In welchen Fällen gelten die Entschädigungsregeln?
Die Entschädigungsregeln gelten bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs.
Gelten die Regeln auch für mitversicherte Teile?
Ja, die Regeln gelten entsprechend auch für mitversicherte Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
Was passiert bei einem Totalschaden?
Für den Totalschaden gelten die nachfolgenden Entschädigungsregeln, ebenso wie bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs.
Können für mitversicherte Teile abweichende Regelungen gelten?
Ja, für mitversicherte Teile können abweichende Regelungen bestehen. Die genannten Entschädigungsregeln gelten für sie nur, soweit nichts anderes geregelt ist.