Bei der VHV Kfz-Versicherung spielt der Neupreis eine zentrale Rolle für die Berechnung von Prämien und Leistungen – er beschreibt den Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss, und richtet sich nach der Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag.
Unter Neupreis versteht man Folgendes:
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell.
Maßgeblich ist jeweils die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Was bedeutet das konkret?
Der Neupreis gibt an, was ein fabrikneues Fahrzeug in der gleichen Ausstattung wie das versicherte Fahrzeug kosten würde. Gibt es das Modell nicht mehr, zieht man ein vergleichbares Nachfolgemodell heran. Als Grundlage dient die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag, wobei die orts- und marktüblichen Nachlässe abgezogen werden.
Häufige Fragen
Was ist der Neupreis in der Kfz-Versicherung?
Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs aufgewendet werden muss.
Was gilt, wenn mein Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird?
Wird der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt, gilt der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell.
Welcher Preis ist für den Neupreis maßgeblich?
Maßgeblich ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Wofür ist der Neupreis wichtig?
Der Neupreis ist für die Berechnung von Prämien und Leistungen für Versicherungsnehmer wichtig.