Bei der VHV Kfz-Versicherung verbleiben Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug beim Versicherungsnehmer und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet. Zudem erfahren Sie, welche Kosten nicht ersetzt werden und in welchen Fällen bei Pkw, Krafträdern oder Quads dennoch Treibstoff-, Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen werden.
1. Was wir nicht ersetzen
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden.
Ebenfalls nicht ersetzt werden folgende Folgeschäden:
- Verlust von Treibstoff
- Entsorgungskosten
- Wertminderung
- Zulassungskosten
- Überführungskosten
- Verwaltungskosten
- Nutzungsausfall
- Kosten eines Mietfahrzeugs
Abweichend hiervon ersetzen wir bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads:
- den schadenbedingten Verlust von Treibstoff
- im Falle eines Totalschadens die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der VHV versichert wird
2. Rest- und Altteile
Rest- und Altteile des versicherten Fahrzeugs sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen. Sie werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Teile des Fahrzeugs oder das ganze unreparierte Fahrzeug bei Ihnen bleiben, wird deren Wert von der Entschädigung abgezogen. Bestimmte Zusatz- und Folgekosten sind grundsätzlich nicht abgedeckt. Für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads gibt es hiervon Ausnahmen, insbesondere wenn Sie Ihr Ersatzfahrzeug erneut bei der VHV versichern.
Häufige Fragen
Was passiert mit den Rest- und Altteilen meines Fahrzeugs?
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Entschädigung angerechnet.
Welche Kosten werden nicht ersetzt?
Nicht ersetzt werden Veränderungen, Verbesserungen, Alterungs- und Verschleißschäden sowie Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff, Entsorgungskosten, Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.
Gibt es Ausnahmen bei bestimmten Fahrzeugarten?
Ja. Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads ersetzen wir den schadenbedingten Verlust von Treibstoff sowie im Falle eines Totalschadens die Entsorgungs- und Zulassungskosten, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der VHV versichert wird.
Wann werden Entsorgungs- und Zulassungskosten übernommen?
Bei Pkw, Krafträdern, Leichtkrafträdern, Trikes und Quads im Falle eines Totalschadens, wenn das Ersatzfahrzeug wieder bei der VHV versichert wird.