Die VHV Kfz-Versicherung bietet für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads und Campingfahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieb besondere Zusatzleistungen: von Diebstahlschutz für Ladekabel und Wallbox über die Allgefahrendeckung für den Antriebs-Akku bis hin zu Kosten für Zustandsdiagnostik, Wassercontainer und Fahrzeugabstellung.
Für Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes oder Quads und Campingfahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieben besteht Versicherungsschutz bei den nachfolgenden Ereignissen:
1. Ereignisse in der Teilkaskoversicherung
Bei Abschluss einer Teilkaskoversicherung sind folgende Schadenereignisse vom Versicherungsschutz umfasst:
- Entwendung des Ladekabels durch Diebstahl oder Raub, sofern unter Verschluss gehalten oder während des Ladevorgangs,
- Beschädigung in Ihrem Eigentum befindlicher, von einem Fachbetrieb eingebauter, stationärer Ladestationen (sog. Wallboxen) während des Ladevorgangs durch Überspannung,
- Entwendung tragbarer Ladestationen durch Diebstahl oder Raub, sofern unter Verschluss gehalten,
- Bei Brand oder Entwendung ersetzen wir Ladekarten für Elektro-Ladesäulen bis 50 EUR.
2. Ereignisse in der Vollkaskoversicherung
Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko. Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung ergänzen folgende Leistungen den Versicherungsschutz:
Allgefahrendeckung für den Akku
Der Antriebs-Akkumulator ist ein wiederaufladbarer Speicher für elektrische Energie und dient zum Antrieb Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs.
Der Antriebs-Akkumulator Ihres Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs ist gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert, denen der Akkumulator ausgesetzt ist (All Risk).
Ausgenommen sind jedoch Schäden durch:
- Verschleiß,
- Abnutzung,
- Konstruktions- und Materialfehler oder
- chemische Reaktion.
Voraussetzung für den Ersatz eines Akkumulatorschadens ist, dass ein Sachverständiger von der VHV beauftragt wurde, das Kfz zu besichtigen.
Wir ziehen im Schadenfall von den Kosten einen dem Alter und der Abnutzung entsprechenden Betrag ab (Abzug neu für alt). Im ersten Betriebsjahr erfolgt kein Abzug.
Für jedes weitere Betriebsjahr gilt: Der Abzug beträgt maximal 10 % je Betriebsjahr. Die Leistungsobergrenze gilt uneingeschränkt. Gilt die Neupreisentschädigung, zahlen wir den Neupreis des Antriebs-Akkumulators und verzichten in den ersten 24 Monaten auf einen Abzug.
3. Sonstige Zusatzleistungen
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen übernehmen wir bei einem eintrittspflichtigen Ereignis folgende Kosten:
a) Kosten für Zustandsdiagnostik
Wird der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Hierfür übernehmen wir zusätzlich dazugehörige Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation.
Voraussetzung ist, dass die Beauftragung durch uns erfolgt oder wir der Beauftragung zugestimmt haben.
b) Kosten für Wassercontainer
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbaren Gehäuse.
Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern.
c) Fahrzeugabstellungskosten
Zusätzlich erstatten wir die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung nach Herstellervorgaben oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften.
Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
- Bei der Fahrzeugabstellung wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten.
d) Ausbaukosten zur Entsorgung bei Totalschaden des Akkus
Muss ein Akku zur Erfüllung einer gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgebaut werden, gilt:
Wir zahlen die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug fährt, erhält bei der VHV zusätzlichen Schutz rund um die Besonderheiten dieser Antriebe. Schon in der Teilkasko sind Ladekabel, Wallbox, tragbare Ladestationen und Ladekarten abgesichert. In der Vollkasko kommt eine umfassende Allgefahrendeckung für den Antriebs-Akku hinzu. Darüber hinaus werden spezielle Kosten übernommen, die bei einem beschädigten Akku entstehen können – etwa für Diagnostik, sichere Lagerung im Wassercontainer, Abstellung des Fahrzeugs oder die Entsorgung.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind von den Zusatzleistungen umfasst?
Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes oder Quads und Campingfahrzeuge mit Hybrid- und Elektroantrieben.
Ist der Diebstahl des Ladekabels versichert?
Ja, in der Teilkaskoversicherung ist die Entwendung des Ladekabels durch Diebstahl oder Raub versichert, sofern es unter Verschluss gehalten wird oder während des Ladevorgangs.
Wie ist der Antriebs-Akku abgesichert?
Über die Allgefahrendeckung in der Vollkasko ist der Antriebs-Akkumulator gegen Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden durch alle Ereignisse versichert (All Risk). Ausgenommen sind Schäden durch Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions- und Materialfehler oder chemische Reaktion.
Gibt es beim Akku-Schaden einen Abzug neu für alt?
Im ersten Betriebsjahr erfolgt kein Abzug. Für jedes weitere Betriebsjahr beträgt der Abzug maximal 10 % je Betriebsjahr. Bei Neupreisentschädigung wird in den ersten 24 Monaten auf einen Abzug verzichtet.
Werden Kosten für einen Wassercontainer übernommen?
Ja, die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem vergleichbaren Gehäuse werden erstattet, sofern dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern.