Bei der VHV Kfz-Versicherung erhalten Versicherungsnehmer ihre Entschädigung spätestens zwei Wochen nach Feststellung der Zahlungspflicht und Höhe. Zusätzlich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Bei einem entwendeten Fahrzeug gelten besondere Fristen.
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Vorschuss auf die Entschädigung:
Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn
- wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
- sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
Bei Entwendung des Fahrzeugs:
Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige.
Was bedeutet das konkret?
Wenn feststeht, dass gezahlt wird und wie hoch die Entschädigung ausfällt, erfolgt die Auszahlung zügig. Zieht sich die Feststellung der Höhe hin, kann ein Vorschuss angefragt werden. Bei einem gestohlenen Fahrzeug wird zunächst eine Wartezeit abgewartet, ob es wieder auftaucht, bevor gezahlt wird.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Sobald die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt sind, erfolgt die Zahlung spätestens innerhalb von zwei Wochen.
Kann ich einen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen?
Ja. Ein angemessener Vorschuss ist möglich, wenn die Zahlungspflicht festgestellt wurde und sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
Wann wird bei einem entwendeten Fahrzeug gezahlt?
Bei einem entwendeten Fahrzeug wird zunächst abgewartet, ob es wieder aufgefunden wird. Die Entschädigung wird frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige gezahlt.
In welcher Form muss die Schadenanzeige bei Entwendung abgegeben werden?
Die Schadenanzeige muss in Textform abgegeben werden. Die Monatsfrist beginnt mit deren Eingang.