Mit der GAP-Deckung der VHV Kfz-Versicherung wird bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs der offene Restbetrag abzüglich der Kasko-Entschädigung ausgeglichen. Erfahren Sie, was genau geleistet wird, wie sich der Leasing- oder Finanzierungs-Restbetrag berechnet, welche Belege einzureichen sind und wann die Zahlung erfolgt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert haben.
1. Was wird geleistet
Bei bestehender Vollkaskoversicherung und mitversicherter GAP-Deckung ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung.
Berücksichtigung der Rest- und Altteile, etwaiger Leistungen Dritter [z.B. des gegnerischen Haftpflichtversicherers], sowie der Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung). Dies gilt nicht für Elektrofahrzeuge, bei denen ausschließlich der Antriebs-Akkumulator geleast oder finanziert ist.
2. Berechnung der Leistung
Eine Leistung aus der GAP-Deckung kann nur erfolgen, wenn bei einem Leasingvertrag dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
Ersetzt wird der Leasing- bzw. Finanzierungsrestbetrag, der sich wie nachfolgend dargestellt errechnet:
- a) Leasing-Restbetrag: Der Leasing-Restbetrag ist die Summe aus ausstehenden abgezinsten Leasing-Raten, anteiliger Restrate, abgezinstem Leasing-Restwert und noch nicht verbrauchter Leasing-Vorauszahlung.
- b) Finanzierungs-Restbetrag: Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter Beendigung / Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist.
Bei der Ermittlung der zuvor genannten Restbeträge bleiben vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewordene und nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen außen vor. Diese werden im Rahmen der GAP-Deckung nicht ersetzt.
Ferner werden folgende Positionen im Rahmen der GAP-Deckung ebenfalls nicht ersetzt:
- An- und Abmeldekosten sowie Kosten einer Bereitstellung/Abholung oder eventuellen Überführung
- Kosten einer Kreditabsicherungsversicherung (Restschuldversicherung).
3. Vorlage von Belegen
Der Leasing- bzw. Kreditvertrag – einschließlich der dazugehörenden Allgemeinen Bedingungen nebst dem Produktinformationsblatt – ist uns auf Verlangen, spätestens im Rahmen der Schadenregulierung vorzulegen.
Im Rahmen der Schadenregulierung ist bei Leasingverträgen zusätzlich die vom Leasinggeber erstellte Endabrechnung des Leasingvertrages bei vorzeitiger, schadenbedingter Vertragsaufhebung einzureichen.
Bei Kreditverträgen ist ein geeigneter Nachweis über die bestehende Restvaluta nebst einem Tilgungsnachweis über die bisherige Vertragslaufzeit vorzulegen.
4. Wann wird geleistet?
Wir leisten nicht bevor eine vollständige Regulierung im Rahmen der Kaskoversicherung oder Haftpflichtversicherung eines Dritten erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, zerstört wird oder verloren geht, kann zwischen der Kasko-Entschädigung und dem noch offenen Betrag beim Leasing- oder Finanzierungsgeber eine Lücke entstehen. Die GAP-Deckung schließt diese Lücke, indem sie den verbleibenden Restbetrag ausgleicht. Dafür sind bestimmte Belege einzureichen, und die Zahlung erfolgt erst, nachdem die Kasko- oder Haftpflichtregulierung abgeschlossen ist. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob ich die GAP-Deckung mitversichert habe?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert haben.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Leistung aus der GAP-Deckung?
Voraussetzung ist eine bestehende Vollkaskoversicherung und mitversicherte GAP-Deckung. Bei einem Leasingvertrag muss dieser auf Grundlage marktüblicher Zinsen und Laufzeiten abgeschlossen worden sein. Bei Kreditverträgen muss nachgewiesen werden, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wurde.
Welche Kosten werden im Rahmen der GAP-Deckung nicht ersetzt?
Nicht ersetzt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewordene und nicht bezahlte Raten sowie Verzugszinsen, außerdem An- und Abmeldekosten sowie Kosten einer Bereitstellung/Abholung oder eventuellen Überführung und die Kosten einer Kreditabsicherungsversicherung (Restschuldversicherung).
Welche Belege muss ich einreichen?
Vorzulegen ist der Leasing- bzw. Kreditvertrag einschließlich der Allgemeinen Bedingungen nebst Produktinformationsblatt. Bei Leasingverträgen ist zusätzlich die vom Leasinggeber erstellte Endabrechnung bei vorzeitiger, schadenbedingter Vertragsaufhebung einzureichen. Bei Kreditverträgen ist ein Nachweis über die bestehende Restvaluta nebst einem Tilgungsnachweis über die bisherige Vertragslaufzeit vorzulegen.
Wann erfolgt die Zahlung aus der GAP-Deckung?
Es wird nicht geleistet, bevor eine vollständige Regulierung im Rahmen der Kaskoversicherung oder der Haftpflichtversicherung eines Dritten erfolgt ist.