Ob bei der VHV Kfz-Versicherung eine Werkstattbindung vereinbart ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. Wer einen Kaskoschaden in einer freien Werkstatt reparieren lässt oder auf Basis eines Kostenvoranschlags abrechnet, muss mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen – hier erfahren Sie, was gilt.
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob die Werkstattbindung vereinbart ist.
Ihre Pflichten im Rahmen der Werkstattbindung:
Im Rahmen der Werkstattbindung sind Sie verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens nach Abstimmung mit uns in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Reparatur in einer frei gewählten Werkstatt:
Bei einer Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt wird in der Kaskoversicherung generell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR vereinbart. Gleiches gilt bei einer von Ihnen gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Werkstattbindung vereinbart, lassen Sie Kaskoschäden nach Absprache mit dem Versicherer in einer der Partnerwerkstätten reparieren. Entscheiden Sie sich stattdessen für eine eigene Werkstatt oder für die Abrechnung nach einem Kostenvoranschlag, erhöht sich Ihr Selbstbehalt. Ob die Werkstattbindung für Sie gilt, sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob eine Werkstattbindung vereinbart ist?
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob die Werkstattbindung vereinbart ist.
Wozu bin ich bei einer Werkstattbindung verpflichtet?
Sie sind verpflichtet, die Schadenfeststellung und/oder Reparatur eines ersatzpflichtigen Kaskoschadens nach Abstimmung mit uns in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen zu lassen.
Was passiert, wenn ich eine frei gewählte Werkstatt nutze?
Bei einer Reparatur in einer von Ihnen frei ausgewählten Werkstatt wird in der Kaskoversicherung generell eine Erhöhung der Selbstbeteiligung um 300 EUR vereinbart.
Gilt die höhere Selbstbeteiligung auch bei einem Kostenvoranschlag?
Ja. Gleiches gilt bei einer von Ihnen gewünschten Abrechnung auf Basis eines Kostenvoranschlages einer von Ihnen frei gewählten Werkstatt.