Die VHV Kfz-Versicherung bietet mit dem Schutzbrief umfassende Hilfe bei Panne oder Unfall: von der Wiederherstellung der Fahrbereitschaft über das Abschleppen bis zur Bergung des Fahrzeugs – mit klaren Höchstbeträgen und Versicherungsschutz in ganz Europa.
1. Was ist versichert
Wir erbringen nach Eintritt der genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen.
2. Wer ist versichert
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
3. Versicherte Fahrzeuge
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeug sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
4. Länder, in denen Versicherungsschutz besteht
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.
5. Hilfe bei Panne oder Unfall
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen bzw. beginnen, erbringen wir folgende Leistungen:
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft: Wir organisieren für Sie die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 250 EUR.
- Abschleppen des Fahrzeugs: Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächst gelegene Fachwerkstatt. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 300 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
- Bergen des Fahrzeugs: Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, organisieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
- Panne oder Unfall: Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Darüber hinaus gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutzbrief hilft, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht mehr weiterfahren kann. Es wird versucht, das Auto vor Ort wieder fahrbereit zu machen. Gelingt das nicht, wird es abgeschleppt oder – falls es von der Straße abgekommen ist – geborgen. Der Schutz gilt für Sie, den berechtigten Fahrer und die Insassen, für das versicherte Fahrzeug samt mitgeführtem Anhänger und in ganz Europa sowie den zur EU gehörenden außereuropäischen Gebieten.
Häufige Fragen
Wer ist über den Schutzbrief versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nichts anderes geregelt ist.
In welchen Ländern gilt der Schutzbrief?
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nichts anderes geregelt ist.
Wie hoch sind die Höchstbeträge bei Pannenhilfe und Abschleppen?
Für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle gilt einschließlich verwendeter Kleinteile ein Höchstbetrag von 250 EUR. Für das Abschleppen beläuft sich der Höchstbetrag auf 300 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Was gilt bei Elektrofahrzeugen als Panne?
Bei Elektrofahrzeugen gilt die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne.
Sind Gepäck und Ladung beim Abschleppen mitversichert?
Ja, beim Abschleppen und beim Bergen des Fahrzeugs sind das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung eingeschlossen.